BG_BRG_Schwechat

Datenschutz im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Für die Zentralstelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie dessen Dienststellen und Einrichtungen hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der österreichischen Rechtslage verarbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden datenschutzrechtlich geschult und verarbeiten Daten verantwortungsvoll im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Zudem wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden. Schließlich möchten wir, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Im Folgenden wollen wir Sie über wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen und Prozesse im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung informieren. 

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Als öffentliche Einrichtung handelt das Bundesministerium und seine Dienststellen bzw. Einrichtungen entsprechend dem verwaltungsrechtlichen Legalitätsprinzips, d.h. dass die Tätigkeit der Verwaltung auf österreichischem und europäischem Recht beruht. Daher sind die geltenden Normen auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Regel die relevante Rechtsgrundlage (Artikel 6 bzw. 9 DSGVO). Im konkreten Einzelfall kommt aber auch ein Vertrag oder eine sonstige rechtliche Verpflichtung in Betracht. Soweit Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, ist diese die Grundlage und gleichzeitig die Grenze dafür.

Auch die Dauer der Datenspeicherung ergibt sich grundsätzlich aus der jeweiligen Rechtsgrundlage des Einzelfalls (gesetzliche Vorgaben, Vertragsinhalt oder dergleichen).

Der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist durch die österreichische und europäische Rechtslage bestimmt und orientiert sich an den gesetzlichen Aufgaben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie dessen Dienststellen und Einrichtungen. Grundlage hierfür stellt insb. das Bundesministeriengesetz (BMG) sowie die einschlägigen schul- und studienrechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung dar.

In der Regel werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie dessen Dienststellen und Einrichtungen personenbezogene Daten nicht in Drittländer übermittelt bzw. automatisierte Entscheidungen getroffen. Ausnahmen basieren auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage.

Betroffenenrechte 

Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers sichergestellt sein muss.

In der Regel bietet sich dafür etwa die Verwendung der Handysignatur/Bürgerkarte oder die Übermittlung einer Kopie von Reisepass oder Personalausweis an. Zur Ermöglichung einer raschen und zielführenden Auskunft werden Sie ersucht, möglichst konkrete Angaben zu Ihrer Identität sowie Ihrem Ansuchen zu machen. Sie können sich auch auf einzelne Informationen oder Verarbeitungsvorgänge beziehen. Bitte geben Sie daher möglichst konkret an, welche Auskünfte Sie wünschen.

Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten kann ausschließlich der datenschutzrechtliche Verantwortliche geben. Dies kann je nach Verarbeitung das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Zentralstelle) oder eine Dienststelle bzw. Einrichtung sein.

Ihr Ersuchen um Auskunft wird gemäß Artikel 15 DSGVO grundsätzlich binnen eines Monats ab Eingang beantwortet. Ist die Erledigung des Antrages komplex und liegen mehrfache Anträge vor, kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden. In diesem Fall werden Sie entsprechend informiert. Um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich Ihnen zur Verfügung gestellt werden, wird die Zustellung der Auskunft in der Regel zu eigenen Handen (RSa-Brief) erfolgen.

Für die Geltendmachung der übrigen Betroffenenrechte im Sinne der DSGVO wie Berichtigung oder Löschung betreffend Datenverarbeitungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Datenschutzbeauftragten. Bitte beachten Sie dabei, dass diese Rechte in Einzelfällen entsprechend der geltenden Rechtslage eingeschränkt sein können.

Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie sich aufgrund von Datenverarbeitungen in ihren Datenschutzrechten verletzt erachten, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten (siehe Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte). Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde an die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu erheben. Das ist in Österreich die Datenschutzbehörde.

Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte

Datenschutzrechtliche Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO und Datenschutzbeauftragte finden Sie im Impressum auf der Homepage der jeweiligen Dienststelle bzw. Einrichtung.

Verantwortlich für Verarbeitungstätigkeiten in der Zentralstelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
T +43 1 53120-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Datenschutzbeauftragte der Zentralstelle: 

  • Dr. Thomas Menzel (Bildung)
  • Mag. Lothar Hahn (Wissenschaft und Forschung)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Die Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.

Weitere Informationen:

Siteimprove Privacy Policy    

 

Hier gibt es die Beurteilungskriterien für die Gegenstände

Diese Leistungsbeurteilungskriterien gelten in allen Klassen, außer es
wurden von Lehrern eigene Leistungsbeurteilungskriterien bekanntgegeben.

 

Leistungsbeurteilungskriterien für Englisch

Die Beurteilungen der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Feststellung
der Mitarbeit der Schüler im Unterricht sowie durch besondere in die Unterrichtsarbeit
eingeordnete mündliche und schriftliche Leistungen.

Die Englischnote setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

 

Schularbeiten

Anzahl und Dauer:

  • Unterstufe:
    1. Klasse: 3 Schularbeiten 
    2. + 3. Klasse: 4 Schularbeiten
    4.Klasse: 4 Schularbeiten
  • Oberstufe          
     5. Klasse: 3 Schularbeiten (alle zweistündig)
     6. Klasse: 3 Schularbeiten (davon 2 zweistündig und 1 dreistündig)
     7. Klasse: 3 Schularbeiten (davon 1 zweistündig und 2 dreistündig)
     8. Klasse: 2 Schularbeiten (davon 1 dreistündig und 1 vierstündig)

Die Beurteilung der Schularbeiten erfolgt gemäß der Leistungsbeurteilungsverordnung des
Bundesministeriums für Bildung. In der Oberstufe erfolgt die Durchführung von Schularbeiten oder
Teilen derselben unter Verwendung der vom Ministerium für Bildung empfohlenen standardisierten
Testformate und der zugehörigen Korrektur- und Beurteilungsanleitungen, so wie
sie auch in den Durchführungsbestimmungen zur standardisierten Reifeprüfung vorgesehen sind.

Ab der 7. Klasse müssen daher rezeptive und produktive Teilbereiche für sich positiv sein,
um eine positive Gesamtbeurteilung einer Schularbeit zu ermöglichen.

 

Mitarbeit

  • Positive Arbeitshaltung
  • Aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei Lehrer - Schüler - Gesprächen, Partner- und
    Gruppenarbeit, offenen Lernformen, etc.
  • Mündliche und schriftliche Leistungen, die in die Unterrichtsarbeit eingebunden sind bzw. im
    Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages, mit dem Erfassen und Verstehen von
    Inhalten, und mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden stehen.
  • Vorhandensein der benötigten Unterrichtsmaterialien
  • Ordentliche Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Vokabelheft, etc.)
  • Mündliche und schriftliche Hausübungen in angemessener Qualität und termingerecht
  • Präsentationstechniken: Portfolio, Projekte, Referate, Buchbesprechungen, etc.

Mündliche Prüfung (LB-VO § 5)

  • wird spätestens 2 Tage vorher angekündigt
  • auf so zeitgerecht geäußerten Wunsch des Schülers, dass die Durchführung möglich ist - einmal pro
    Semester möglich.

 

Leistungsbeurteilungskriterien für Deutsch

Die Deutschnote setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:

  • Schularbeiten
  • Mitarbeit: Vorhandensein der benötigten Unterrichtsmaterialien, Positive Arbeitshaltung, Aktive
    Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei Lehrer-Schüler-Gesprächen, Partner- und Gruppenarbeit, offenen
    Lernformen etc., Ordentliche Aufzeichnungen, Mündliche und schriftliche Hausübungen in angemessener
    Form und Qualität und termingerecht
  • Mündliche Wiederholungen (z. B. Stundenwiederholungen); sind mit Plus oder Minus zu beurteilen; können
    auch schriftlich an der Tafel stattfinden (z. B. Grammatikwh.)
  • Mündliche Prüfungen (werden angekündigt; dürfen auch ein größeres Stoffgebiet abdecken,
    dürfen benotet werden, sind nicht nur am Ende eines Semesters / Schuljahres möglich)
  • Wunschprüfungen der Schüler
  • Diktate
  • Referate
  • Portfolio
  • Arbeiten im Rahmen eines Projektes
  • Buchbesprechungen
  • Präsentationen

Leistungsbeurteilungskriterien für Mathematik

Die Leistungsbeurteilung erfolgt über verschiedene Formen der Leistungsfeststellung gem. LB-VO § 3 zusammen.
Dazu gehören speziell im Mathematikunterricht Mitarbeit, mündliche Prüfungen (sofern erwünscht oder zur
Beurteilung notwendig), Schularbeiten und fallweise mündliche Übungen (etwa Referate).

Zur Mitarbeit zählen (LB-VO § 4):

  • Aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei Lehrer-Schüler-Gesprächen, Partner- und Gruppenarbeit,
    offenen Lernformen, etc. (d.h. mündliche, schriftliche und graphische Leistungen)
  • Ordentliche Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Portfolio, etc.)
  • Eigenständig erarbeitete Hausübungen in angemessener Qualität und termingerecht
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B.: Beantwortung von
    Fragen oder Stoffwiederholungen)
  • Beispielpräsentation an der Tafel
  • Schriftliche und mündliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Portfolio, der
    Durchführung von Projekten, etc.

Voraussetzung für erfolgreiche Teilnahme am Unterricht sind selbstverständlich:

  • Vorhandensein der benötigten Unterrichtsmaterialien
  • Positive Arbeitshaltung

Leistungsbeurteilungskriterien für Latein

Die Zeugnisnote setzt sich zusammen aus den Schularbeitsnoten, sowie:

1. Aktiver Teilnahme am Unterricht

Mitarbeit im Unterricht (Übersetzen, Erkennen von grammatikalischen Phänomenen, Vokabelkenntnisse),
Mitnahme aller notwendigen Unterrichtsmaterialien, insgesamt positive Arbeitshaltung und Bereitschaft
sich zu motivieren bzw. sich motivieren zu lassen

2. Ordentlich und zeitgerecht erbrachten schriftl. / mündl. Hausübungen

nicht Richtigkeit, sondern Vollständigkeit und ordentliche Form werden bewertet

3. Mündlichen oder schriftlichen Wiederholungen

Vokabelwiederholungen, Überprüfungen der Grammatikkenntnisse, die nicht benotet werden

4. Bemühen um entsprechende Präsentationstechniken:

Projekte, Referate, etc.; Je nach Lernjahr werden selbstverständlich nicht alle Präsentationstechniken
verlangt, manche sind besonders im Lektüreunterricht von Bedeutung

5. Eventuellen mündlichen Prüfungen

werden rechtzeitig vorher angekündigt; pro Semester ist auch eine Wunschprüfung möglich

Bewertung der Schularbeit nach einem Punktesystem:

Wir zählen bei Lateinschularbeiten – anders als früher – keine Fehler mehr, sondern der
Schularbeitstext wird in Einheiten zerlegt und jede dieser Einheiten wird, wenn sie richtig übersetzt worden ist,
mit einem Punkt bewertet. Es kommt also nicht so sehr auf die Zahl der Fehler, sondern auf die richtig
übersetzten Einheiten an. Weitere Punkte können durch „Checkpoints“ – die Vokabular, Formenlehre und
Grammatik abfragen – erworben werden. Auch die sprachliche Qualität der Zielsprache wird mit 6, 3
oder 0 Punkten bewertet, was dazu beiträgt, dass die Schüler der deutschen Sprache mehr Aufmerksamkeit
schenken müssen. Darüber hinaus müssen Arbeitsaufgaben bearbeitet werden, mit denen die restlichen Punkte
erworben werden können. Bei der Beurteilung ist die Übersetzung mit mindestens 60% zu
gewichten, die Arbeitsaufgaben werden mit mindestens 30% gewichtet.

Im Elementarunterricht besteht die Schularbeit aus einem lateinischen Text, der zu übersetzen ist und Arbeitsaufgaben,
die v.a. grammatikalische Phänomene abfragen. Im Lektüreunterricht umfasst die Schularbeit einen Übersetzungs-
und einen Interpretationstext. Letzterer muss nur inhaltlich verstanden, nicht aber übersetzt werden. Zu ihm
werden verschiedene Arbeitsaufgaben (Fragen, die den Inhalt des Interpretationstextes betreffen) gestellt.
Im zweiten Lernjahr wird im vier- und im sechsjährigen Latein zumindest die letzte Schularbeit so
gestaltet, Grammatikfragen werden dann nicht mehr gestellt.

Sobald mehr als 50 % der möglichen Punkte erreicht werden, ist die Arbeit positiv.

 

Leistungsbeurteilungskriterien für Französisch

Die Note setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

SCHULARBEITEN und sonstige Formen der Leistungsfeststellung

In einer lebenden Fremdsprache ist das erste Lehrziel die kommunikative Kompetenz, die die vier
Grundfertigkeiten - Hörverstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben - umfasst.

Daraus ergeben sich folgende Beurteilungskriterien für die zweite lebende Fremdsprache:

Schularbeiten: bei Schularbeiten und anderen schriftlichen Arbeiten sind kommunikationsstörende Fehler
schwerer zu gewichten als nicht kommunikationsstörende. Eigenständige sprachliche Produktion ist neben
Wortschatz und Ausdruck ein wichtiger Aspekt der Beurteilung.

Sonstige Formen der Leistungsfeststellung:

  • Für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterrichtsgeschehen ist die Mitnahme von Unterrichtsmaterialien unerlässlich.
  • Aktive Teilnahme am Unterricht wird verlangt (Lehrer - Schülergespräch, Partner- und
    Gruppenarbeiten, Projektarbeiten, Stellen von weiterführenden Verständnisfragen, selbstständiges Arbeiten)
  • Genaue Einhaltung von Arbeitsaufträgen
  • Termingerechte Abgabe von schriftlichen Hausübungen
  • Vorbereitung mündlicher Hausübungen
  • Auch Referate, Portfolio, Projektarbeiten, Buchbesprechungen, etc. werden zur Leistungsbeurteilung herangezogen


Mündliche Prüfungen:
können auf zeitgerecht geäußerten Wunsch des Schülers/der Schülerin stattfinden bzw. festgesetzt werden,
wenn keine ausreichende Beurteilungsgrundlage gegeben ist. Die genannten Beurteilungskriterien werden für
alle Formen des Unterrichts und für alle Jahrgänge herangezogen (z.B. auch in Phasen des Offenen Lernens).

 

Leistungsbeurteilungskriterien für Darstellende Geometrie

Die Leistungsbeurteilung  setzt sich aus verschiedenen Formen der Leistungsfeststellung gem.
LB-VO § 3 zusammen.Dazu gehören Mitarbeit, mündliche Prüfungen (sofern erwünscht
oder zur Beurteilung notwendig), Schularbeiten, Programme/Projekte und fallweise mündliche Übungen (etwa Referate).

Zur Mitarbeit zählen (LB-VO § 4):

  • Aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei Lehrer-Schüler-Gesprächen, Partner- und
    Gruppenarbeit, offenen Lernformen, etc. (d.h. mündliche, schriftliche und graphische Leistungen)
  • Ordentliche Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Portfolio, etc.)
  • Eigenständig erarbeitete Hausübungen in angemessener Qualität und termingerecht
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B.: Beantwortung von
    Fragen oder Stoffwiederholungen)
  • Schriftliche und mündliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Portfolio,
    der Durchführung von Projekten, etc.

Voraussetzung für erfolgreiche Teilnahme am Unterricht sind selbstverständlich:

  • Vorhandensein der benötigten Unterrichtsmaterialien
  • Positive Arbeitshaltung

Schularbeiten

 

arzt bild gezeichnet 

SchulärztInnen

  • Schulärztin:
    Frau Dr. Nicole Juric
    Tel.: +43 707 84 94­­­­ - 20
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Schulärztin:
    Frau Dr. Margit Wegscheider

    Tel.: +43 707 84 94 - 20

 

Sprechstunden der SchulärztInnen im Schuljahr 2022/23:

Montag 08.15 bis 12.15 Uhr  Dr. Juric 
Dienstag 08.15 bis 12.15 Uhr Dr. Juric
Mittwoch 08:45 bis 12:45 Uhr Dr. Wegscheider 
Donnerstag    08.15 bis 12.15 Uhr Dr. Juric
Freitag 08.15 bis 11.15 Uhr Dr. Juric

   
                                                               

Wichtige Informationen für Schüler/Innen und Erziehungsberechtigte:

 

 

 

 

 

Banner fur Homepage

Aktuelles für das Schuljahr 2024/25

Aufgrund einer Reform des Bildungsministeriums wurde die zuvor für den Abschluss der Reifeprüfung verpflichtende Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) verändert und das Konzept der Abschließenden Arbeit (ABA) entwickelt. Das Schuljahr 2024/25 stellt ein Übergangsjahr dar, weshalb sich die Abläufe der diesjährigen 7. Klasse und 8. Klasse unterscheiden. [Link]

Die Schülerinnen und Schüler werden schulintern im Rahmen einer unverbindlichen Übung (UÜ) informiert und vorbereitet. Zudem werden sie von einer Betreuerin oder einem Betreuer aus dem LehrerInnenteam unterstützt.

 

Für 7. Klassen geltende Informationen, Termine und Unterlagen

termine_7._klasse.png

 

Informierende Website des BMBWF (ABA)              [Link]
Abgabeportal für die ABA/VWA        [Link]
Schulinternes Moodle-Forum der UÜ [Link]
Übersicht der bisher betreuten Arbeiten   [PDF]
Beurteilungsraster (ABA)      [PDF]
Anmeldungsformular / Abmeldungsformular [PDF]
Betreuungsvereinbarung      [PDF]
Betreuungsprotokoll für betreuende LehrerInnen (ABA)  [Word]
Zitierregeln (ABA) [Link]

 

 

 

Für 8. Klassen geltende Informationen, Termine und Unterlagen

termine_8._klasse.png

 

Abgabeportal für die ABA/VWA [Link]
Beurteilungsraster (VWA)        [Word]
Begleitprotokoll für SchülerInnen (VWA) [Word]
Betreuungsprotokoll für betreuende LehrerInnen (VWA)   [Word]
Vorlage Titelblatt (VWA)       [Word]
Zitierregeln (VWA)     [PDF]
Vorlage Selbstständigkeitserklärung (VWA)  [Word]
Präsentation mit Informationen zur VWA     [Link]

 

BG/ BRG Schwechat

 Schulkennzahl: 307026

 Adresse: Ehrenbrunngasse 6, 2320 Schwechat         

 Tel: 01/707 84 94 – 11 bzw. –12

 Fax: 01/707 84 94 24

 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 Web: www.bgschwechat.ac.at

Direktor

  •  Mag. Heinz Lettner

Sekretariat

  •  Gerda Hirschmann
    Tel.: 01/707 84 94 – 11

  •  Susanne Gstettenhofer
    Tel.: 01/707 84 94 – 12

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15:00 Uhr 

Haftungsausschluss
Hier finden Sie einen Standardtext für den Haftungsausschluss, der auch für diese Internetpräsenz gilt.

1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E‑Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften,

Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet.

Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Seite 2 von 3