BG/BRG Schwechat

Mi.
08.09. 2010
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Elternverein

Statuten des Elternvereins

Präambel

Werden geschlechtsspezifische Begriffe verwendet, gelten sie für Frauen und Männer in gleicher Weise.

§ 1 Name und Sitz des Elternvereins

1. Der Verein führt den Namen „Elternverein am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Schwechat“.
2. Der Sitz des Vereines ist in Ehrenbrunngasse 6, 2320 Schwechat.
3. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.
5. Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
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Elternverein

Der Mitgliedsbeitrag für das Schuljahr 2009/10 beträgt Euro18.-. Er ist auch bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen. Haben Sie Kinder an mehreren Schulen, können Sie den Mitgliedsbeitrag aliquot auf die einzelnen Schulen aufteilen. Ihre Mitgliedsbeiträge verwenden wir vor allem für den Ankauf von zusätzlichen Unterrichtsmitteln und für Förderungen.

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