BG/BRG Schwechat

Do.
09.09. 2010
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Home Gruppen Schülervertretung

Schülervertretung

Schulsprecher: Jürgen LUKESCH (7B)
Schulsprecher / Stellvertreter: Dominik GRIMUS (6C)
MitarbeiterInnen: Selina KARL (7C), Alexander LINHART (7A), Lisa RÖSLER (7C), Magdalena TÜKÖR (6C)

Schülervertreter im SGA:
Jürgen LUKESCH (7B)
Dominik GRIMUS (6C)
Selina KARL (7C)

Ersatz:
Alexander LINHART (7A)
Lisa RÖSLER (7C)
Magdalena TÜKÖR (6C)

 

Was ist die Schülervertretung?

Die SchülerInnenvertretung wurde 1971 als Bestandteil der Schulpartnerschaft eingeführt. Gleichzeitig wurden auch überschulische SchülerInnenvertretungen (LandesschülerInnenvertretung, BundesschülerInnenvertretung) – damals noch als sogenannte Beiräte – bei den jeweiligen Landesschulräten, dem Stadtschulrat für Wien bzw. dem Bildungsministerium eingerichtet.

Die SchülerInnenvertretung an der Schule

Die SchülerInnenvertretung an der Schule ist im Schulunterrichtsgesetz verankert. Sie besteht aus den KlassensprecherInnen, den UnterstufensprecherInnen (an allgemeinbildenden höheren Schulen), den TagessprecherInnen (an ganzjährigen Berufsschulen), den AbteilungssprecherInnen (an manchen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen), den drei stellvertretenden SGA-Mitgliedern, den zwei stellvertretenden SchulsprecherInnen und dem/der SchulsprecherIn. Gewählt werden alle diese SchülerInnenvertreterInnen von den SchülerInnen der jeweiligen Bezugsgrupe (d.h. die AbteilungssprecherInnen von den SchülerInnen der entsprechenden Abteilungen, etc.) am Anfang jedes Jahres in direkter geheimer Wahl (ausnahme sind die ganzjährigen Berufsschulen, in denen der/die SchulsprecherIn von den TagessprecherInnen gewählt wird). Es gilt ein Punktewahlsystem. Wählbar ist jeder/jede SchülerIn. Bei der Wahl des/der SchulsprecherIn gab es bis 1991 eine indirekte Wahl. Bis dorthin wurden die SchulsprecherInnen von den KlassensprecherInnen gewählt.Der/die SchulsprecherIn und seine/ihre beiden StellvertreterInnen sind Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschuss und haben damit - zumindest theoretisch - eine direkte Mitbestimmungsmöglichkeit in Angelegenheiten, die die SchülerInnen bzw. die Schule betreffen. Außerdem kommen ihnen weitere Rechte zu: so z.B. das Recht auf Anhörung, das Recht auf Teilnahme an LehrerInnenkonferenzen mit Stimmrecht, etc.

Die LandesschülerInnenvertretung

Die LandesschülerInnenvertretung wird Ende jedes Jahres von den SchulsprecherInnen für das nächste Jahr gewählt. Verankert ist sie im SchülerInnenvertretungsgesetz und ist beim jeweiligen Landes- bzw. beim Stadtschulrat ansässig. Sie besteht aus drei LandesschulsprecherInnen (jeweils einem/einer im AHS, BMHS und BS Bereich) den stellvertretenden LandesschulsprecherInnen, je nach Land zwei bis sechs weiteren Mitgliedern der LandesschülerInnenvertretung und vier bis acht Ersatzmitgliedern. Es müssen nicht alle Plätze belegt werden. Ihre Hauptaufgabe besteht laut Gesetz darin, die „Interessen der SchülerInnen gegenüber den Behörden auf Landesebene zu vertreten.“ Die Rechte der LandesschülerInnenvertretungen gehen weiter, als die der SchülerInnenvertretungen an der Schule. So dürfen die LandesschülerInnenvertretungen Stellungnahmen zu Gesetzen abgeben, Fortbildungsseminare veranstalten, Informationsmaterialien herstellen, etc.

Die BundesschülerInnenvertretung

Alle LandesschulsprecherInnen sowie zwei SprecherInnen der Zentrallehranstalten bilden die BundesschülerInnenvertretung. Sie besteht daher aus 29 Personen. Ihr sitzt ein/e am Anfang des Jahres ermittelte/r BundesschulsprecherIn vor. Der/die BundesschulsprecherIn hat drei StellvertreterInnen. Jeweils eine/n aus dem AHS, BMHS und BS Bereich.
Hinzu kommen noch ReferentInnen für spezielle Aufgabenbereiche. So etwa ein/e OrganisationsreferentIn, oder ein/e ÖffentlichkeitsreferentIn. Der BundesschülerInnenvertretung obliegt die Vertretung der SchülerInnen gegenüber dem Bildungsministerium, dem Nationalrat und anderen Bundesbehörden.

 

 
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